Unterstützung für Pflegende | Zuhause pflegen

Hilfe für pflegende Angehörige: Hier erhalten Sie Unterstützung

Bei der Pflege zu Hause sollten Sie alle verfügbaren Unterstützungsangebote wahrnehmen. Pflegeberatung und Pflegekurse, aber auch finanzielle Unterstützung sowie ein ambulanter Pflegedienst können dazu beitragen, körperliche und seelische Belastungen zu reduzieren und Wissen aufzubauen.

Der Schlaganfall ihrer Mutter traf Frau M. wie ein „Blitz aus heiterem Himmel“, der ihre Lebenssituation von heute auf morgen grundlegend veränderte. Noch war ihre Mutter in der Rehabilitationsklinik und die Chancen stehen nicht schlecht, dass sie einige Alltagsfähigkeiten zurückgewinnt. Trotzdem ist abzusehen, dass sie sich nicht mehr allein versorgen kann und wahrscheinlich rund um die Uhr Hilfe braucht. Als einzige Tochter ist für die Einzelhandelskauffrau klar, dass sie nunmehr für ihre Mutter sorgen muss – was sie auch gerne übernimmt. Aber wo beginnen?

In dieser Situation ist Frau M. nicht allein. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geht davon aus, dass ca. 2,5 Millionen Berufstätige zu Hause eine/n Angehörige/n pflegen.1

Aber wie lässt sich die Pflegetätigkeit neben dem Beruf überhaupt stemmen? Welche Unterstützungsangebote gibt es und was tun, wenn einem alles zu viel wird? Diesen Fragen widmet sich dieser Artikel.


Nutzen Sie die Beratung für pflegende Angehörige

Gesetzlicher Anspruch auf Pflegeberatung

Es ist nicht einfach, sich in dem komplizierten Regelwerk der Pflegeversicherung zurechtzufinden. Vor allem nicht, wenn die Hilfe schnell organisiert werden muss und vieles zu bedenken ist. Dann unterstützt Sie bei dieser komplexen Aufgabe die Pflegeberatung. Seit 2009 haben Pflegebedürftige, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen oder beantragt haben, einen Rechtsanspruch auf individuelle, unabhängige und kostenlose Beratung.

Die Beratung erfolgt durch qualifizierte Pflegeberaterinnen und Pflegeberater. Diese sind meist Mitarbeiter der Pflegekassen und verfügen über ein umfassendes Wissen, vor allem im Sozial- und Sozialversicherungsrecht.

Gesetzliches Anrecht auf Beratung innerhalb von zwei Wochen

Die Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, dem Antragsteller unmittelbar nach Eingang seines erstmaligen Antrags auf Leistungen der Pflegeversicherung, diesen auf das umfassende Beratungsangebot hinzuweisen und einen konkreten Beratungstermin anzubieten. Die Beratung ist dann innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang durchzuführen.

Wünschen Sie jedoch eine unabhängige und neutrale Beratungsstelle für pflegende Angehörige, erhalten Sie von der Pflegekasse einen Beratungsgutschein, der zulasten der Pflegeversicherung ebenfalls innerhalb dieser 2-Wochen-Frist einzulösen ist. Auf Ihren Wunsch hin kommt der Pflegeberater auch zu Ihnen nach Hause.

Anlaufstelle Pflegestützpunkt

Wenn es in Ihrer Region einen Pflegestützpunkt gibt, können Sie auch diesen in Anspruch nehmen. Wo es einen Pflegestützpunkt gibt, erfahren Sie von Ihrer Pflegekasse. Die Pflegeberaterinnen und -berater stehen Ihnen aber nicht nur am Beginn einer Pflegetätigkeit zur Verfügung, sondern sind selbstverständlich immer für Sie da, wenn Sie Rat brauchen.

Kurse für pflegende Angehörige

Sicher pflegen lernen

Die wenigstens Pflegenden haben die Möglichkeit, sich ausreichend auf die Pflegetätigkeit vorzubereiten. Normalerweise ist man von heute auf morgen mit diesem neuen, schweren Aufgabengebiet konfrontiert und muss versuchen, es so gut wie möglich zu bewältigen. Dabei wird vom einzelnen oft ein Arbeitspensum erbracht, das nicht selten die Grenzen der persönlichen Belastbarkeit überschreitet und zu gesundheitlichen Schäden führt. Andererseits kann auch der/die Pflegebedürftige Schaden erleiden, wenn die Pflege durch mangelndes Wissen unzureichend ist.

Sie sollten sich deshalb in den kostenlosen Pflegekursen und -schulungen, die von den Pflegekassen (gesetzliche Grundlage § 45 SGB XI) angeboten werden, ein gewisses Fachwissen aneignen. Damit wird die Pflege für Sie leichter und für die/die zu Pflegende/n sicherer.

Die Pflegekurse für pflegende Angehörige werden zum Teil in Zusammenarbeit mit Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, mit Volkshochschulen oder Bildungsvereinen angeboten. Sie bieten praktische Anleitungen und Informationen zu zentralen Themen der Pflege, geben aber auch Tipps und Ratschläge zu speziellen Pflegetechniken und -problemen. Darüber hinaus bieten diese Gruppenkurse pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich mit anderen auszutauschen und Kontakte zu knüpfen, die gegebenenfalls zu einem wichtigen emotionalen Rückhalt werden können.

Es werden aber auch Schulungen in den eigenen vier Wänden angeboten. Pflegeprofis kommen dazu zu Ihnen ins Haus, sodass Sie mit der Fachkraft ganz ungestört die individuellen Probleme erörtern und gemeinsam nach Lösungen suchen können.

Einen kritischen Punkt in der häuslichen Pflege stellt oftmals die Situation dar, wenn Pflegebedürftige wieder nach Hause kommen – vom Krankenhaus, von einer Rehabilitationseinrichtung oder von der Kurzzeitpflege. Auch hier erhalten Sie Hilfe durch die Pflegeversicherung. Beispielsweise können Sie im Rahmen der sog. Überleitungspflege noch während eines stationären Aufenthaltes Beratung erhalten, wie es weitergehen soll. Die Fachkraft berät und unterstützt Sie aber auch zu Hause und hilft Ihnen, die Pflege auf ein sicheres Fundament zu stellen.

Professionelle Unterstützung für zu Hause: Ambulanter Pflegedienst als Hilfe für pflegende Angehörige

Ambulante Pflegedienste, zählen schon lange zu den unentbehrlichen Einrichtungen, die entscheidend dazu beitragen, dass häusliche Pflege überhaupt funktionieren kann.

Die Leistungen ambulanter Pflegedienste umfassen demzufolge auch alle Tätigkeiten, die notwendig sind, den Kranken fachgerecht zu pflegen und ihm ein würdiges Dasein zu ermöglichen.

 

Vorsorge für das eigene Alter: Zahlung von Rentenbeiträgen für Pflegende

Grundsätzlich werden Rentenversicherungsbeiträge für eine Pflegeperson gezahlt, wenn der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat und in der häuslichen Umgebung gepflegt wird. Dazu müssen aber vonseiten der Pflegeperson einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Pflege eines Angehörigen in seiner häuslichen Umgebung muss für mindestens 10 Stunden in der Woche ausgeübt werden. Dabei ist auch ein Zusammenrechnen der Pflegezeiten von zwei oder mehreren Pflegebedürftigen möglich.
  • Die Pflegeperson darf nicht mehr als 30 Stunden in der Woche anderweitig erwerbstätig oder selbstständig beruflich tätig sein.
  • Die finanzielle Anerkennung für die pflegende Tätigkeit darf die Höhe des Pflegegeldes – abhängig vom Pflegegrad – nicht überschreiten.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, zahlen die Pflegekassen für eine Pflegeperson je nach Umfang der Pflegetätigkeit Rentenversicherungsbeiträge.
Alle Rentenberechnungen sind für Laien eine komplizierte Angelegenheit. Deshalb sollten Sie sich bei der Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu Ihren Rentenansprüchen aus der häuslichen Pflege beraten und sich Ihre Rente genau berechnen lassen.


Weitere Versicherungen

Finanzielle und personelle Unterstützung: Wie lassen sich Pflege und Beruf vereinbaren?

Viele Angehörige sind noch berufstätig, wenn sie sich entschließen, einen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Sie stehen nun vor der Herausforderung: Wie lassen sich Pflege und Beruf irgendwie vereinbaren und zeitlich organisieren? Hier können die Regelungen nach dem Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz hilfreich sein, die eine Entlastung für pflegende Angehörige darstellen und vor allem mehr zeitliche Flexibilität garantieren.

Die beiden ineinandergreifenden Gesetze umfassen eine Vielzahl von nicht einfach zu verstehenden Regelungen, die verschiedenste sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Bereiche betreffen. Damit Sie alle für Ihre Lebens- und Berufssituation geeigneten Unterstützungsangebote wahrnehmen und ausschöpfen können, ist es wiederum ratsam, sich dazu von Ihrer Pflegekasse informieren und beraten zu lassen. Ein paar Beispiele, was alles möglich ist, finden Sie hier:

Was tun, wenn Ihnen alles zu viel wird?

Anzeichen, erste Schritte und Möglichkeiten der Unterstützung

Bei größeren psychischen Belastungen kann der Hausarzt auch eine psychotherapeutische Behandlung oder eine psychosomatische Reha-Kur für pflegende Angehörige befürworten, um den Druck von Ihnen zu nehmen.

Auch die Pflegekasse kann durch ihr breites Leistungsangebot bei vielen Problemen helfen. Sie kann Ihnen beispielsweise über den Weg der Verhinderungspflege zu einem Erholungsurlaub verhelfen. Alternativ sorgen auch die teilstationäre Tages- und Nachpflege oder die Kurzzeitpflege für eine Entlastung des Pflegenden. Des Weiteren kann sie dabei behilflich sein, wenn es um die Vereinbarkeit Beruf und Pflege geht oder darum, die finanzielle Situation zu erleichtern.

Wertvoll sind auch „Außenstehende“ wie Personen aus der Nachbarschaftshilfe, Mitarbeiter/innen von ambulanten Diensten, Teilnehmer/innen einer Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige oder Freunde und Bekannte. Sie können vielfach sehr gut bei der Problembewältigung helfen, weil sie in die Familienangelegenheiten nicht emotional verstrickt sind. Und manchmal tut es einfach nur gut, wenn man jemanden hat, der verständnisvoll zuhören kann.

 

Quellen:

1https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/akuthilfe-fuer-pflegende-angehoerige-beschlossen-155552#:~:text=Rund%203%2C4%20Millionen%20Menschen,8%20Millionen%20pflegenden%20Angeh%C3%B6rigen%20aus

2 Nach §7 PflegeZG sind das folgende Personen:

Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern

Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerähnlichen Gemeinschaft, Geschwister

Schwägerinnen und Schwäger

Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, die Kinder, Adopitv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder.

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